Archiv

Pressemitteilung: Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wie- derholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.

Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternom- men wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen. 

Mehr Infos als PDF